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Anwalt für Mietrecht in Herford Ihr erfahrener Rechtsbeistand

Rechtsbeistand und juristische Unterstützung für Mieter und Vermieter.

Kaum ein anderes Rechtsgebiet liefert solch eine Vielzahl an Konflikten wie das Mietrecht. Jeden Tag müssen Gerichte Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern oder Mietern untereinander regeln. Unsere Anwaltskanzlei in Herford bietet Ihnen kompetenten juristischen Rat bei jeglichen Fragen des Mietrechts. Wir vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter.

Inhalte des Mietrechts vom Mietvertrag bis hin zur Kündigung

Mit der Unterschrift des Mietvertrags werden die Anforderungen des Mietrechts bindend. Dieser enthält die Rechte und Pflichten des Mieters und des Vermieters, darunter eine akkurate Beschreibung des Mietobjekts, der Zweck der Nutzung, die Miete und die Zahlungsfrist. Außerdem wird geregelt, ob und in welchem Ausmaß der Mieter Veränderungen an dem Mietobjekt vornehmen darf, wie zum Beispiel das Errichten von Wänden oder den Einbau von neuen Türen. Wir empfehlen Ihnen, den Mietvertrag durch uns erstellen beziehungsweise überprüfen zu lassen, bevor Sie ihn unterzeichnen.

Das Mietrecht umfasst neben dem Mietvertrag auch die Kündigung eines Mietverhältnisses sowie die zugehörigen Kündigungsfristen. Mieter besitzen die Möglichkeit, eine unbefristete Mietvereinbarung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu beenden.

Vermieter können das Mietverhältnis unter den Voraussetzungen, dass ein Kündigungsgrund vorliegt und die Dauer des Mietverhältnisses fünf Monate nicht überschreitet, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten beenden.

Vermieter sind häufig überfordert, wenn es um Mietnomaden geht, die zwar keine Miete zahlen, aber trotzdem in der Wohnung bleiben. Es ist wichtig, dass man sich an die geltenden Gesetze hält und keine übereilten Entscheidungen trifft. Ein Räumungsbefehl muss gerichtlich erwirkt und der Mietvertrag ordnungsgemäß gekündigt werden. In bestimmten Fällen darf auch der Strom und das Wasser abgestellt werden. Wir beraten Sie hierzu gerne ausführlich.

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