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Anwalt für Erbrecht in Herford jetzt beraten lassen!

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Erstellung eines Testaments oder eines Pflichtteils.

Wie kann ich mein Vermögen während meines Lebens verteilen? Was passiert, wenn ich von meiner Erbschaft ausgeschlossen werde? Kann ich auch eine Erbschaft ablehnen?

Unsere Kanzlei in Herford bietet Ihnen eine kompetente Rechtsberatung zum Thema Erbrecht sowie eine vertrauensvolle Vertretung vor Gericht. Lassen Sie sich von unseren Anwälten beraten und erhalten Sie die bestmögliche Unterstützung.

Beim Erbrecht ist der emotionale Faktor, der mit den rechtlichen Aspekten einhergeht, gewiss besonders hervorzuheben. Während man das Ableben eines Familienmitglieds beklagt, müssen zudem die Erbangelegenheiten geregelt werden. Oftmals kommt es zu Familienstreitigkeiten um ein Erbe, was ein großes Maß an Belastung für alle Involvierten mit sich bringt.

Es ist jedoch häufig auch der Fall, dass eine Person, die verstorben ist, unbezahlte Schulden hinterlässt und seine nächsten Verwandten daher das Erbe ablehnen wollen.

Daher ist ein kompetenter Anwalt im Bereich Erbrecht unbedingt notwendig!

Leistungen des Anwalts für Erbrecht

Wenden Sie sich für folgende Themen an uns:

  • Testamentserstellung
  • Testamentsanfechtung
  • Pflichtteil
  • Ausschluss von der Erbfolge
  • Erbausschlagung

Häufige Quelle des Streits im Rahmen des Erbrechts – der Pflichtteil

Es steht jedem Menschen zu, während seines Lebens diejenigen auszuwählen und im Testament festzuhalten, die er als Erben einsetzen möchte. Eine Begründung ist dafür nicht notwendig. Sollte dennoch eine Enterbung naher Verwandter stattfinden, haben diese – normalerweise die Kinder, aber auch Geschwister, Eltern oder der Ehepartner – jedoch grundsätzlich einen Anspruch auf einen Pflichtteil in Höhe von 50 Prozent des gesetzlichen Erbteils.

Das Pflichtteilsrecht kann nur aufgrund besonders schwerwiegender, gesetzlich vorgeschriebener Gründe entzogen werden. Beispiele hierfür sind, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Absicht hat, dem Erblasser oder einem ihm nahestehenden Menschen nach dem Leben zu trachten, oder wenn der Pflichtteilsberechtigte wegen eines vorsätzlichen Vergehens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde. Wichtig: Der Grund für die Streichung des Pflichtteils muss im Testament angegeben werden.

Beraten Sie sich mit einem Anwalt für Erbrecht, wenn Sie als Erblasser, Erbe oder Pflichtteilsberechtigter involviert sind.

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