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Anwalt für Verkehrsrecht in Herford Beratung und Vertretung vor Gericht

Profitieren Sie von unserer jahrelangen Expertise im Bereich des Straßenverkehrsrechts.

Haben Sie eine Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid erhalten, der Ihrer Ansicht nach nicht angemessen ist?

Droht Ihnen möglicherweise der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis?

Wurden Ihnen Punkte abgezogen, obwohl Sie glauben, dass Sie unfair behandelt wurden?

Dann ist ein Anwalt für Verkehrsrecht für Sie unerlässlich! Wir erteilen kompetente Beratung und vertreten Ihre Interessen vor allen Gerichten.

Wann sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten?

Unsere Klienten kontaktieren uns meistens wegen Bußgeldbescheiden, Punkten im Fahreignungsregister, Blitzern, Fahrverboten, einer vorgeschriebenen medizinisch-psychologischen Prüfung (MPU) sowie dem Entzug der Fahrerlaubnis.

Viele Autofahrer sind sich nicht bewusst, dass Bußgelder oft Fehler enthalten. Daher raten wir Ihnen, lassen Sie die verlangte Summe vor der Zahlung von uns überprüfen. Wir sind auch bei Straftaten im Straßenverkehr wie Fahrerflucht oder das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss eine kompetente, rechtliche Hilfe.

Wie viel kostet ein Anwalt für Verkehrsrecht?

Eine Ersteinschätzung durch einen Rechtsanwalt kostet inklusive Mehrwertsteuer
maximal 226,10 Euro.

Wichtiges zum Thema Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen dem Entzug der Fahrerlaubnis und einem Fahrverbot. Letzteres kann zwischen einem Monat und sechs Monaten dauern und wird von Strafgerichten oder Bußgeldstellen verhängt. Wohingegen der Entzug des Führerscheins durch die Strafgerichte und Straßenverkehrsbehörden erfolgt. Abgesehen von einer Geldbuße oder Geldstrafe kann ein Fahrverbot als zusätzliche Maßnahme verhängt werden.
Für den Entzug der Fahrerlaubnis ist entscheidend, ob der Fahrer für die Teilnahme am Straßenverkehr ungeeignet ist. Als Beispiele hierfür können sowohl strafrechtliche Vergehen wie Fahrerflucht oder Alkohol- oder Drogenmissbrauch im Straßenverkehr, als auch gesundheitliche Einschränkungen, welche das sichere Fahren ausschließen, gelten.

Personen, die ein Fahrverbot erhalten, haben nicht mehr das Recht, Fahrzeuge zu führen, egal ob ein Führerschein benötigt wird oder nicht. Im Gegensatz dazu bezieht sich die Entziehung der Fahrerlaubnis nur auf Fahrzeuge, für die ein Führerschein erforderlich ist.

Nach Ablauf des Fahrverbots ist es möglich, den Führerschein an der Stelle abzuholen, an der er zuvor entzogen wurde. Sollte die Fahrerlaubnis entzogen worden sein, ist eine Anfrage auf die Wiedergewährung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle zu stellen.

Unser Ziel ist es, die Dauer des Fahrverbots oder des Entzugs der Fahrerlaubnis möglichst gering zu halten oder sogar zu verhindern.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unserer Kanzlei!

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