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Anwalt für Sorgerecht in Herford Ihr Rechtsanwalt mit langjähriger Expertise

Unsere Anwälte für Familienrecht unterstützen Sie bei der Beratung und Vertretung in Gerichtsverfahren.

Möchten Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind erhalten, weil Sie der Ansicht sind, dass Ihr ehemaliger Partner oder Ihre ehemalige Partnerin die Fürsorgepflicht verletzt? Dann brauchen Sie einen erfahrenen Anwalt, der sich auf das Rechtsgebiet des Sorgerechts spezialisiert hat! Kanzlei Dr. Löwe in Herford kann Ihnen eine umfassende Rechtsberatung, ebenso wie eine Vertretung vor Gericht bieten.

Was ist das gemeinsame Sorgerecht?

Im Falle einer Scheidung haben beide Elternteile in der Regel das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder. Das bedeutet, dass sie sich in gleichem Maße um den Nachwuchs kümmern und wichtige Entscheidungen zusammen treffen. Verheiratete Eltern erhalten das gemeinsame Sorgerecht automatisch mit der Geburt des Kindes, unverheiratete Eltern müssen jedoch beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen.

Was ist das gemeinsame Sorgerecht?

Im Falle einer Scheidung haben beide Elternteile in der Regel das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder. Das bedeutet, dass sie sich in gleichem Maße um den Nachwuchs kümmern und wichtige Entscheidungen zusammen treffen. Verheiratete Eltern erhalten das gemeinsame Sorgerecht automatisch mit der Geburt des Kindes, unverheiratete Eltern müssen jedoch beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen.

Was ist das alleinige Sorgerecht?

In bestimmten Fällen kann ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragen, wenn das Wohl des Kindes durch den anderen Elternteil gefährdet wird. Beispiele hierfür sind: Vernachlässigung, unzureichende Betreuung, Alkoholkonsum, Drogen- und Medikamentenmissbrauch, körperliche Misshandlungen und psychische Belastungen, sexuelles Fehlverhalten und Gewalt gegenüber dem anderen Elternteil.

Wie können Sie das alleinige Sorgerecht beantragen?

Um das alleinige Sorgerecht zu beantragen, ist eine Einreichung des entsprechenden Antrags beim Familiengericht notwendig. Sollte der andere Elternteil nicht bereit sein, das Sorgerecht abzugeben, ist es zudem erforderlich, eine detaillierte Begründung des Antrags sowie eindeutige Beweise, dass das Wohl des Kindes bedroht ist (z. B. Fotos), beizulegen.

Das Familiengericht wird den Antrag gründlich prüfen und eine Entscheidung im Hinblick auf das Kindeswohl treffen.

Noch ein wichtiger Hinweis zum Thema Unterhalt: Der betroffene Elternteil muss auch bei Verlust des Sorgerechts den gesetzlich vorgeschriebenen Unterhalt bezahlen.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihrem Anwalt für Sorgerecht!

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